FAQ

Allgemeine Informationen Auflagen zu Radiosondierungen und Stratosphärenballonstarts.


Welche Dienste, Institutionen und Behörden führen Radiosondierungen in Deutschland durch?


In Deutschland führen eine Reihe verschiedener Dienste und Behörden Radiosondierungen durch:

Der Deutsche Wetterdienst (DWD): Der DWD betreibt ein flächendeckendes Netzwerk von Radiosondenstationen, das regelmäßige Messungen der Atmosphäre durchführt. Die Radiosonden werden in der Regel zweimal täglich gestartet und liefern Daten zur Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit und -richtung in verschiedenen Höhen.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS): Die DFS führt Radiosondierungen durch, um Informationen über die Atmosphäre in der Nähe von Flughäfen und in der Flugroute von Flugzeugen zu sammeln. Diese Daten sind wichtig für die Flugsicherheit und werden von den Piloten bei der Flugplanung berücksichtigt.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Das BfS betreibt ein Netzwerk von Radiosondenstationen, um Daten über die Verteilung von radioaktiven Stoffen in der Atmosphäre zu sammeln. Diese Daten werden für die Überwachung der Umweltbelastung und für den Strahlenschutz verwendet.

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR): Das DLR führt Radiosondierungen durch, um die Atmosphäre zu erforschen und Daten für die Entwicklung von Klimamodellen zu sammeln. Diese Daten werden auch für die Luftfahrt und die Wettervorhersage genutzt. Insgesamt gibt es in Deutschland ein breites Spektrum an Institutionen und Organisationen, die Radiosondierungen durchführen, um verschiedene Aspekte der Atmosphäre zu untersuchen und zu überwachen.

Die Bundeswehr (Bw): Die Bundeswehr betreibt ein Netzwerk von 4 Radiosondierungsstandorten (Stand April 2023) um Informationen über die Atmosphäre zu sammeln, insbesondere im Hinblick auf militärische Operationen und Übungen. Die Daten werden zur Unterstützung von Luftverteidigungs- und Luftüberwachungssystemen sowie zur Vorhersage von Wetterbedingungen und Klimaveränderungen genutzt. Die Radiosondierungen der Bundeswehr sind im Inland wichtiger Teil der nationalen Wetterüberwachung und tragen zur Verbesserung der Datenmodelle des DWD bei. Bei Übungen und Auslandseinsätzen dienen Wetterinformationen zur Sicherheit und tragen zur Effektivität von militärischen Operationen bei.


Was müssen Funkamateure vor und bei Durchführung von Stratosphärenballonstarts beachten?

Der Start eines Stratosphärenballons ist in Deutschland und vielen anderen Ländern grundsätzlich melde- und genehmigungspflichtig!

Für die Sondernutzung des oberen Luftraumes (z.B. im Rahmen eines Ballonaufstieges) ist zur Sicherung des zivilen und militärischen Flugverkehrs grundsätzlich eine Anmeldung eines geplanten Ballonstarts bei der zuständigen Landesbehörde (abhängig vom Bundesland) erforderlich.
Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung (sog. Luftfahrtpolice) unerläßlich, um z.B. die Kosten einer Bergung der Nutzlast bei Landung in einer Hochspannungsleitung oder bei Schäden Dritter (Landung auf einer Autobahn, Bundesstraße, Kraftfahrstraße) abzudecken. Auskünfte dazu gibt der DARC e.V. und verschiedene Versicherer. Starten Sie keinesfalls ohne Genehmigung und ohne Haftpflichtversicherung! 

Dem Antrag zur Starterlaubnis nach der LuftVO sind verschiedene Dokumente beizufügen, u.a. eine Genehmigung des Eigentümers des Startplatzes, die Antragsdaten zu Startort, Startdatum und Zeit sowie der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge.
In Niedersachsen ist der Antrag an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Dezernat 42 - Luftverkehr zu stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt i.d.R. ca. 4-6 Wochen, die Genehmigung ist kostenpflichtig.

Kein Start ohne Genehmigung! Die Deutsche Flugsicherung DFS überwacht den Luftraum und überprüft und registriert Objekte wie Radiosondierungen regelmäßig.

Was müssen Personen ohne Amateurfunkzeugnis beim Start eines Stratosphärenballons mit Funktechnik beachten?

Kommerzielle Anbieter und Privatpersonen ohne Amateurfunkzeugnis dürfen Stratosphärenballone mit Funktechnik nur dann benutzen und starten, wenn eine gültige Frequenzzuteilung beantragt und genehmigt wurde. Daher werden bei solchen Projekten durch Lehrkräfte von Schulen oder Universitäten i.d.R. sogenannte GSM-Tracker, die mit einer SIM-Karte ausgestattet sind und Positionsdaten über das Mobilfunknetz senden, verwendet. Die Nutzung von Geräten, Sensoren oder Trackern, die in den ISM-Bändern bei 433 MHz und 868 MHz genehmigungsfrei betrieben werden dürfen, z.B. Thermometer mit einem Funkmodul zur drahtlosen Übertragung von Meßwerten, genehmigungsfreie Handfunkgeräte (PMR, FreeNet, LPD) und Komponenten zur drahtlosen Übertragung von Daten (Sensordaten, Videodaten, etc.) oder Datenübertragung per LoRa-/LoRaWAN dürfen nur für die lokale Nutzung und nicht ohne Genehmigung an oder in Luftfahrzeugen, auch nicht an Stratosphärenballonen verwendet werden!

Link: Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen